Ehevertrag

Ein Ehevertrag kann Ihre Vorstellungen für Ehe, Trennung und Vermögensfragen rechtssicher festhalten. Ich berate Sie zu sinnvollen Regelungen und prüfe bestehende Verträge.

Ein Ehevertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen werden. Er kann Regelungen zum Güterstand, Unterhalt, Versorgungsausgleich und zur Vermögensaufteilung enthalten. Welche Vereinbarungen sinnvoll sind, hängt von Ihrer familiären und wirtschaftlichen Situation ab.

Ich bespreche mit Ihnen, welche Ziele Sie mit dem Vertrag verfolgen. Dabei weise ich auf mögliche Auswirkungen hin und prüfe, ob die vorgesehenen Regelungen ausgewogen und verständlich formuliert sind.

Beratung und Prüfung

Sie können einen bestehenden Ehevertrag vor der Unterzeichnung rechtlich prüfen lassen. Auch bei einer späteren Änderung oder Ergänzung sollten Sie die Folgen für beide Ehepartner kennen.

Notarielle Beurkundung

Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden. Ich erarbeite mit Ihnen die rechtlichen Inhalte und begleite die Vorbereitung. Die Beurkundung und Erstellung der notariellen Urkunde übernimmt der Notar.

Häufige Fragen zum Ehevertrag

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Ein Ehevertrag kann sinnvoll sein, wenn Sie bestimmte Vermögensverhältnisse, Unterhaltsfragen oder den Versorgungsausgleich regeln möchten. Besonders relevant kann er bei unterschiedlichen Vermögen, Unternehmen oder besonderen familiären Situationen sein.

Ja. Eheverträge können auch während der Ehe geschlossen oder geändert werden. Die Regelungen sollten zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passen und notariell beurkundet werden.

Ich berate Sie zu den rechtlichen Inhalten und bereite die gewünschten Regelungen mit Ihnen vor. Die notarielle Urkunde erstellt und beurkundet der Notar.

Marcus Böttger
Marcus Böttger

Ich berate und vertrete Mandanten im Familienrecht bei Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Trennung. Dabei verbinde ich rechtliche Klarheit mit persönlicher Erreichbarkeit und einem offenen Blick für Ihre Situation.

Kontakt aufnehmen

Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren

Schildern Sie mir Ihr Anliegen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein persönliches Erstgespräch.

Marcus Böttger