Gewaltschutz

Häusliche Gewalt erfordert schnelle und klare Schritte. Ich unterstütze Sie bei Gewaltschutzverfahren und der Sicherung Ihrer Wohnung und persönlichen Sicherheit.

Wenn Sie bedroht, verfolgt, geschlagen oder kontrolliert werden, können rechtliche Schutzmaßnahmen notwendig sein. Das Gewaltschutzgesetz bietet Möglichkeiten, weitere Kontakte zu untersagen und Annäherungen zu verhindern.

Ich bespreche mit Ihnen, welche Maßnahmen in Ihrer Situation in Betracht kommen. Dazu kann ein Antrag auf Schutzanordnung oder eine Wohnungszuweisung gehören. In dringenden Fällen kann das Gericht vorläufig entscheiden.

Wohnungszuweisung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die gemeinsame Wohnung vorübergehend oder dauerhaft einer Person zugewiesen werden. Ich unterstütze Sie bei der Darstellung der Vorfälle und der Vorbereitung des Antrags.

Schnelle rechtliche Unterstützung

Sichern Sie Nachrichten, Fotos, ärztliche Unterlagen und andere Beweise, soweit dies ohne Gefahr möglich ist. Bei akuter Gefahr wenden Sie sich zuerst an die Polizei oder eine geeignete Notfallstelle.

Häufige Fragen zum Gewaltschutz

Welche Handlungen können unter häusliche Gewalt fallen?

Dazu können körperliche Übergriffe, Drohungen, Nachstellungen, psychische Gewalt und bestimmte Formen von Kontrolle gehören. Entscheidend sind die konkreten Umstände des Einzelfalls.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gericht eine Wohnungszuweisung anordnen. Dafür müssen die Vorfälle und die aktuelle Gefährdung nachvollziehbar dargestellt werden.

In dringenden Fällen kann eine einstweilige Anordnung beantragt werden. Das Gericht prüft die Dringlichkeit und die vorgetragenen Tatsachen. Eine schnelle Beratung kann helfen, den Antrag gut vorzubereiten.

Marcus Böttger
Marcus Böttger

Ich berate und vertrete Mandanten im Familienrecht bei Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Trennung. Dabei verbinde ich rechtliche Klarheit mit persönlicher Erreichbarkeit und einem offenen Blick für Ihre Situation.

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