Unterhalt

Unterhaltsfragen wirken sich direkt auf Ihre finanzielle Sicherheit aus. Ich prüfe Ansprüche, berechne die Grundlagen und unterstütze Sie bei der Durchsetzung.

Nach einer Trennung können Ansprüche auf Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt entstehen. Die Höhe hängt unter anderem von Einkommen, Bedarf, Erwerbsmöglichkeiten und weiteren Verpflichtungen ab.

Ich prüfe, ob ein Anspruch besteht und welche Unterlagen für eine verlässliche Berechnung erforderlich sind. Dabei berücksichtige ich auch Selbstbehalte, berufsbedingte Aufwendungen und besondere Bedarfe.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt soll den Lebensbedarf des Kindes sichern. Bei minderjährigen Kindern gelten besondere Regeln. Ich unterstütze Sie bei der Auskunft, Berechnung und Durchsetzung der Ansprüche.

Ehegattenunterhalt

Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen. Ich erläutere Ihnen, welche Ansprüche bestehen können und wie Sie auf ein Auskunftsverlangen oder eine Zahlungsforderung reagieren sollten.

Häufige Fragen zum Unterhalt

Wie wird Kindesunterhalt berechnet?

Die Berechnung richtet sich unter anderem nach dem bereinigten Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Häufig dient die Düsseldorfer Tabelle als Orientierung.

Trennungsunterhalt betrifft die Zeit zwischen Trennung und rechtskräftiger Scheidung. Nachehelicher Unterhalt setzt nach der Scheidung meist einen besonderen gesetzlichen Grund voraus.

Typisch sind Einkommensnachweise, Steuerbescheide, Nachweise zu Wohnkosten, Versicherungen und weiteren finanziellen Verpflichtungen. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.

Marcus Böttger
Marcus Böttger

Ich berate und vertrete Mandanten im Familienrecht bei Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Trennung. Dabei verbinde ich rechtliche Klarheit mit persönlicher Erreichbarkeit und einem offenen Blick für Ihre Situation.

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