- 34246 Vellmar
Versorgungsausgleich und Vermögen
Bei einer Scheidung müssen Rentenanrechte, Vermögen und Hausrat oft fair verteilt werden. Ich prüfe die Berechnung und vertrete Ihre Interessen bei der Aufteilung.
Der Versorgungsausgleich betrifft die während der Ehe erworbenen Rentenanrechte. Das Gericht führt ihn im Scheidungsverfahren grundsätzlich von Amts wegen durch. Dennoch lohnt sich eine genaue Prüfung der Auskünfte und Berechnungen.
Beim Zugewinnausgleich wird verglichen, wie sich das Vermögen beider Ehepartner während der Ehe entwickelt hat. Daraus kann ein Ausgleichsanspruch entstehen. Ich ordne Ihre Vermögenswerte ein und kläre, welche Informationen benötigt werden.
Vermögensaufteilung
Gemeinsame Konten, Immobilien, Darlehen, Unternehmensbeteiligungen und weitere Vermögenswerte können die Trennung kompliziert machen. Ich unterstütze Sie bei der rechtlichen Bewertung und bei Verhandlungen über eine Vereinbarung.
Hausratsverteilung
Auch die Aufteilung des Hausrats kann geregelt werden. Ziel ist eine klare und praktikable Lösung, die unnötige Auseinandersetzungen vermeidet.
Häufige Fragen zum Versorgungsausgleich und Vermögen
Was wird beim Versorgungsausgleich geteilt?
Grundsätzlich werden die während der Ehe erworbenen Anrechte auf Altersversorgung ausgeglichen. Dazu können gesetzliche, betriebliche und private Rentenanrechte gehören.
Was bedeutet Zugewinnausgleich?
Beim Zugewinnausgleich wird der Vermögenszuwachs während der Ehe verglichen. Hat ein Ehepartner einen höheren Zugewinn erzielt, kann daraus ein Zahlungsanspruch des anderen entstehen.
Müssen alle Vermögenswerte offengelegt werden?
Für eine korrekte Prüfung können umfassende Auskünfte und Belege erforderlich sein. Welche Angaben verlangt werden können, hängt vom konkreten Anspruch und den vorhandenen Vermögenswerten ab.
Ich berate und vertrete Mandanten im Familienrecht bei Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Trennung. Dabei verbinde ich rechtliche Klarheit mit persönlicher Erreichbarkeit und einem offenen Blick für Ihre Situation.
Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren
Schildern Sie mir Ihr Anliegen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein persönliches Erstgespräch.